Kapitalanlagerecht

Die Rechtsberatung von Anbietern von Kapitalanlagen für private oder institutionelle Anleger ist der Schwerpunkt meiner Beratungsdienstleistung. Ich begleite meine Mandanten ab der ersten Stunde und gemeinsam werden individuelle Lösungskonzepte entwickelt und umgesetzt.

Neben der rechtlichen Beratung profitieren meine Mandanten von meiner eigenen jahrelangen Erfahrung als Geschäftsführer eines Emissionshauses für Kapitalanlagen. Die Lösungskonzepte berücksichtigen daher nicht nur erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen sondern auch die für einen erfolgreichen Vertrieb notwendigen Belange.

Ausgangspunkt einer jeder Beratung ist die Frage, ob die jeweilige geplante Kapitalanlage als Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) oder als Vermögensanlage im Sinne des Gesetzes über Vermögensanlagen (VermAnlG) konzipiert werden soll. Die Auswahl hat weitreichende vertriebliche, aufsichtsrechtliche und wirtschaftliche Folgen.

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