Anlageberater und Anlagevermittler

Die Tätigkeit der freien Anlageberater und –vermittler ist aufsichtsrechtlich durch die Gewerbeordnung (GewO) und die Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV) reguliert. Meine Mandanten unterstütze ich u.a. bei Fragen zum Erlaubnisverfahren nach § 34f GewO und bei der Umsetzung der Hinweis-, Aufklärungs- und Dokumentationspflichten nach der FinVermV. Dieses Know-how stelle ich auch als öffentlich bestellter Prüfer dem Prüfungsausschuss der IHK für Finanzanlagenvermittler zur Verfügung.

Das Leistungsspektrum:

  • Beratung zum Erlaubnisverfahren nach § 34 f GewO
  • Begleitung der Antragsstellung
  • Erstellung von Beratungsdokumentationen und sonstigen Dokumenten nach den Anforderungen der FinVermV
  • Beratung und Implementierung von Beratungs- und Vermittlungsprozessen über klassische Vertriebskanäle und im Online – Vertrieb, z.B. über Schwarmfinanzierung bzw. „crowdinvesting“ oder „crowdfunding“

Neben den aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen sind für Anlageberater und –vermittler zivilrechtliche Fragestellungen von besonderer Bedeutung. In der Praxis sind insbesondere die Erstellung und Prüfung von Vertriebsverträgen und Haftungsfreistellungsverträgen mit Anbietern von Kapitalanlagen relevant. Daneben ist es empfehlenswert die Rechtsbeziehungen zum Kunden durch entsprechende Verträge zu regeln.

Das Leistungsspektrum:

  • Erstellung und Prüfung von Haftungsfreistellungsverträgen
  • Erstellung und Prüfung von Vertriebsverträgen inklusive Kundenschutzklauseln
  • Erstellung und Prüfung von Verträgen im Zusammenhang mit der Anlageberatung und-vermittlung
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