Am Anfang jeder Beratung steht die Frage, ob bei der geplanten Kapitalanlage ein Investmentvermögen im Sinne des KAGB vorliegt. Mögliche Ausnahmen vom Anwendungsbereich können operativ tätige Gesellschaften sein, etwa Projekt- oder Landentwicklungsgesellschaften, Schifffahrtsgesellschaften oder Unternehmen, die Güter und Handelswaren produzieren, kaufen, verkaufen, tauschen oder sonstige Dienstleistungen außerhalb des Finanzsektors anbieten, wie zum Beispiel Forst- und Agrarbetriebe.
Daneben wird im Rahmen der Produktstrukturierung die Zielgruppe der Anleger relevant und das geplante Anlagevolumen. Je nach Zielgruppe und Anlagevolumen sieht das KAGB eine Reihe von Ausnahmen und Besonderheiten vor, die sich auf den Umfang der aufsichtsrechtlichen Regelungen auswirken.
Das Leistungsspektrum:
- Erstellung einer optimalen Fondsstruktur als Publikums-AIF für private Anleger, Spezial-AIF für semi-professionelle Anleger oder professionelle Anleger
- Erstellung der erforderlichen Verträge, Anlagebedingungen, des Verkaufsprospekts, der wesentlichen Anlegerinformation, der Beitrittsdokumente und sonstiger notwendiger Dokumente
- Vorbereitung und Begleitung eines Zulassungs- oder Registrierungsverfahrens
- Beratung zu den Aufgaben einer Kapitalverwaltungsgesellschaft (u.a. Risiko- und Liquiditätsmanagement, Informations-, Berichts- und Meldewesen)