Prüfung gemäß § 24 FinVermV

Die Einhaltung der sich den §§ 12 bis 23 FinVermV ergebenden Pflichten für den Anlageberater bzw. –vermittler ist Gegenstand einer jährlichen Pflichtprüfung gemäß § 24 FinVermV. Dieser Prüfungsbericht ist spätestens zum 31. Dezember des Folgejahres der zuständigen Erlaubnisbehörde vorzulegen. Mit der Berichtserstellung kann auch ein Rechtsanwalt mit der entsprechenden Vorbildung und Erfahrung bestellt werden. Im Rahmen der Berichtserstellung werden der IDW Prüfungsstandard EP 840 sowie die Allgemeine Muster-Verwaltungsvorschrift § 34f GewO/FinVermV berücksichtigt.

Der Bericht enthält Aussagen zum Prüfer und eine Beschreibung des Prüfungsauftrages. Des Weiteren erfolgen Ausführungen zu den rechtlichen Verhältnissen des Gewerbetreibenden, insbesondere zum Umfang der erteilten Erlaubnis nach § 34f GewO und Aussagen über Art und Umfang der Geschäfte im Rahmen der erteilten Erlaubnis.

Schwerpunkt der Prüfung ist die Einhaltung der sich aus den §§ 12 bis 23 FinVermV ergebenden Pflichten. Zum einen handelt es sich dabei u.a. um Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten, Informationspflichten über Vergütungen, Zuwendungen, Risiken und Kosten. Zum anderen ist zu prüfen, ob die relevanten Vorschriften im Zusammenhang mit der Vermittlung einer Kapitalanlage oder im Rahmen einer Anlageberatung eingehalten wurden. Hervorzuheben ist die Pflicht zur Einholung von Informationen über den Anleger, Durchführung von Geeignetheits- oder Angemessenheitstest, Erstellung und Übergabe eines ordnungsgemäße Beratungsprotokolls und Übergabe weiterer relevanter Dokumente, z.B. Verkaufsprospekt, Informationsblätter, wesentliche Anlegerinformationen und sonstige Dokumente.

Der Prüfungsbericht endet mit einem Prüfungsvermerk, der gegebenenfalls festgestellte Pflichtverstöße darzustellen hat.

Das Leistungsspektrum:

  • Vorbereitung und Durchführung der Prüfung
  • Erstellung geeigneter Beratungsprotokolle und/oder Vermittlungsdokumentationen oder Prüfung der vorliegenden Dokumente
  • Implementierung der erforderlichen Beratungs- oder Vermittlungsprozesse insbesondere im Online Vertrieb, z.B. durch sog. Schwarmfinanzierungen durch „crowdinvesting“ oder „crowdfunding“ Plattformen
  • Kommunikation und Abstimmung mit den Erlaubnisbehörden im Bedarfsfall
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