Neben einer Abgrenzung der geplanten Kapitalanlage zum KAGB unterstütze ich meine Mandanten bei der Emission von Kapitalanlagen nach dem Gesetz über Vermögensanlagen (VermAnlG). Zulässige Anlageformen sind Unternehmensbeteiligungen, wie z.B. Kommanditbeteiligungen, GbR-Gesellschaften, GmbH-Beteiligungen, stille Beteiligungen oder Genussrechte und Namensschuldverschreibungen. Durch das Mitte 2015 in Kraft getretene Kleinanlegerschutzgesetz ist der Anwendungsbereich des VermAnlG deutlich erweitert worden. Bislang von einer Prospektpflicht befreite Kapitalanlagen, wie z.B. Nachrangdarlehen sowie partiarische Darlehen wurden als neue Tatbestände in das VermAnlG aufgenommen und sind dadurch als Vermögensanlagen zu qualifizieren. Auch sogenannte Direktinvestitionen sind unter bestimmten Voraussetzungen nun als Vermögensanlage zu sehen. Im Rahmen der konzeptionellen Beratung ist neben den unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten von Vermögensanlagen die Beratung zu den verschiedenen Ausnahmeregelungen ein besonderer Beratungsschwerpunkt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann von der Erstellung eines Verkaufsprospektes abgesehen werden. Insbesondere Investitionsvorhaben mit niedrigen Anlagevolumen und exklusivem Anlegerkreis oder besonderen Vertriebswegen, wie z.B. Schwarmfinanzierungen bzw. „crowdinvesting“ oder „crowdfunding“, können von diesen Ausnahmeregelungen profitieren. Das Leistungsspektrum:
- Beratung und Erstellung einer optimalen Investitionsstruktur unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Vermögensanlagen
- Erstellung der erforderlichen Verträge, des Verkaufsprospekts, des Produktinformationsblattes, der Beitrittsdokumente und sonstiger notwendiger Dokumente
- Erstellung eines Verkaufsprospektes und Begleitung des Gestattungsverfahrens
- Erstellung von Informationsbroschüren